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Flughafenversicherung

Diese Versicherung kann von Eigentümern und Betreibern eines Flughafens abgeschlossen werden und bietet Versicherungsschutz bei Personen- oder Sachschaden auf dem Flughafengelände.

Versichert ist der Versicherungsnehmer am Versicherungsort einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden rechtlich unselbständigen Betriebsstätten und/oder Niederlassungen im In- und Ausland, jedoch ausgenommen USA/Kanada und deren Territorien

Versichert sind die Betriebsangehörigen, soweit sie im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig werden in der Eigenschaft als Beauftragte.

Der Beauftragte ist ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder eines verbundenen Unternehmens, der kraft gesetzlicher oder betrieblicher Vorschriften berechtigt und verpflichtet ist, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Betrieb zu überwachen. Mitversichert sind auch freiwillig bestellte Beauftragte. Zu den Beauftragten zählen u.a.:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gemäß Arbeitssicherheitsgesetz)
  • Betriebsarzt nach § 2-4 ASiG
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Safety Manger nach 45c LuftVZO
  • Brandschutzbeauftragte
  • Informationssicherheitsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte nach DSGVO
  • Betriebsleiter nach EASA
  • Immissionsschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte
  • Umlandbeauftragte
  • Gefahrgutbeauftragte
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Strahlenschutzverantwortlicher
  • Beauftragte für Gewässerschutz und / oder Abfallbeseitigung
  • Vogelschlag- und Wildtiermanagementbeauftragte
  • Baustellen-Sicherheitskoordinatoren
  • Beauftragter für die Wahrnehmung von Empfängerpflichten bei Kraftstofflieferungen
  • Notfallmanagementbeauftragte
  • Bergungsbeauftragte
  • Ersthelfer
 

Gegenstand der Versicherung

Versichert ist – im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungsbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen betrieblichen Eigenschaften und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem versicherten und genannten Flughafen:

  • Betriebs-Haftpflicht
  • Luftfahrt-Produkt-Haftpflicht
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung (Basis-Deckung)
  • Spezifische Risiken des Versicherungsnehmers
  • Mitversicherte

Die gewünschte Deckungssumme sowie die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers und / oder der Mitversicherten je Schadenereignis und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres zusammen muss Risikoadäquat vereinbart werden.

Im Rahmen der Deckungssumme können folgende Deckungen mit gesonderten Limits mitgedeckt werden:

  • Vermögensschäden
  • Tätigkeitsschäden
  • Umschlag / Lagerung von radioaktiven Stoffen
  • Mietsachschäden
  • Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Abhandenkommen von Sachen
  • Privat-Haftpflichtrisiken bei Dienstreisen
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung
  • Nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge

Für individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Lizenzverlustversicherung

Die Flugtauglichkeit kann aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr sein – Krankheit, Körperverletzung oder ein Unfall.

Der Versicherer erbringt dann eine Leistung wenn fliegendes Personal oder auch anderes in der Luftfahrtindustrie tätiges Personal aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert.

Luftfahrt

Wir beraten und betreuen über 3.000 Versicherte Piloten, Flugschüler und Fluglotsen in ihren Versicherungsangelegenheiten, auf der Individual oder Gruppenvertrags Basis.


Zu unseren Kunden gehören auch Luftfahrtunternehmen sowie Berufsverbände der Luftfahrt.

Unfallversicherung

Die Jurkowitsch GmbH ist seit über 45 Jahren als Versicherungsmakler in der Luftfahrtbranche tätig.

Zusätzlich  bieten wir diverse Unfallversicherungen und sonstige versicherungsbezogenen Leistungen für unsere Kunden an, wie zB. die Unfallversicherung oder die Haushaltsversicherung.