Flugzeugversicherung

Schützen Sie sich mit der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen durch Ansprüche der Geschädigten im Bereich Luftfahrt.

Je nach dem Land in dem das Flugzeug zugelassen ist bieten wir unterschiedliche Deckungskonzepte an.

Luftfahrt Kaskoversicherung

Der Versicherer trägt bis zur Höhe der Versicherungssumme alle Gefahren, denen das Luftfahrzeug ausgesetzt ist und leistet Ersatz für Schäden.

Versicherungsfall ist jedes auf das Luftfahrzeug einwirkende Schadenereignis, das einen Total- oder Teil-schaden zur Folge hat.

Taxwert-Versicherung bei gebrachten Luftfahrzeugen – Die Versicherungssumme gilt als feste Taxe vereinbart

Geltungsbereich: weltweite Deckung unter Ausschluss von USA, US-Territorien und Kanada

Folgende Verwendungszwecke können gedeckt werden:

  • Sport-, Reise- und Geschäftsflüge
  • Gewerbliche Personenbeförderung
  • Anfängerschulung
  • Schleppflüge
  • Vereinseinsatz
  • Vercharterung

 

Sie können sich für folgenden Versicherungsschutz entscheiden:

  • Halter-Haftpflicht-Versicherung
  • CSL-Versicherung (Kombinierte Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung)
  • Kaskoversicherung
  • Unfall-Versicherung für die Pilotenplätze und/oder für die Fluggastplätze

 

Haftpflichtversicherung (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer)

Der Versicherungsschutz rund um Ihr Luftfahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:

Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung:

Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen wegen Schäden von Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden.

Luftfrachtführer (Passagier)- Haftpflichtversicherung:

Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der vertraglichen Beförderung oder der Mitnahme von Personen (außerhalb der Flugausbildung) und den Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht ohne Wertdeklaration. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der verspäteten Beförderung von Personen oder Sachen (Vermögensschäden) oder dem Abhandenkommen von Sachen.

Kombinierte Halter- und Luftfrachtführer (Passagier)-Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge (CSL-Deckung):

Als Alternative zu den separaten Luftfahrzeug-Halter-Haftpflicht- und Luftfrachtführer (Passagier)-Haftpflicht-Versicherungen können Sie auch eine kombinierte Versicherung (CSL-Versicherung) wählen mit einer zusammengefassten einheitlichen Deckungssumme (Combined Single Limit) je Schadenereignis.